Skip to main content

Der Begriff der dunkelgrauen Flecken stammt aus dem nationalen sowie dem Landes-Förderrecht. Haushalte mit einer schlechten Internetanbindung werden grundsätzlich als „unterversorgt“ angesehen und sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Bis zu welcher Up-, bzw. Downloadgeschwindigkeit eine Unterversorgung anzunehmen ist, regeln dabei Bund und Land in ihren jeweiligen Gigabitförderprogrammen:

  • < 30 Mbit/S = Weiße Flecken (dieses Programm hat der Landkreis Celle bereits genutzt)

  • < 100 Mbit/S = Graue Flecken

  • < 200 Mbit/S = Dunkelgraue Flecken.

Das aktuelle Projekt im Landkreis Celle hat also seinen Namen den Förderprogrammen des Bundes und des Landes zu verdanken. 

Kurz und knackig: Geförderter Glasfaserausbau erfolgt immer mit Fördermitteln des Bundes und des Landes (zusammen 75% der Gesamtkosten). Den Rest trägt die Kommune (also der Landkreis Celle). Der gesamte geförderte Glasfaserausbau erfolgt also mit Steuergeldern. Und da Steuergelder nur sparsam und wirtschaftlich verwendet werden dürfen, müssen eine Menge Voraussetzungen geprüft, nachgewiesen und im Projektverlauf überwacht und – natürlich wieder nachgewiesen werden. Wichtigster Fakt des geförderten Glasfaserausbaus ist jedoch seine Nachrangigkeit – sprich: Ausbauvorhaben der Telekommunikationsunternehmen oder sonst aus der Privatwirtschaft haben Vorrang. Der geförderte Glasfaserausbau ist also so etwas wie das Auffangbecken für alle nicht durch die freie Marktwirtschaft versorgten Haushalte.

Der sogenannte eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau erfolgt in der Regel von Telekommunikationsunternehmen. Diese betrachten bestimmte Gebiete und prüfen, ob dort ein Glasfaserausbau nach den Maßstäben des Unternehmens als wirtschaftlich angesehen werden kann. Ist dies der Fall, beginnen Sie mit dem Projekt. Eine Förderung wird hier nicht in Anspruch genommen, sodass sich die Telekommunikationsunternehmen auch nicht an die entsprechenden europäischen, bzw. nationalen Fördervorgaben halten müssen.

Beim geförderten Ausbau müssen viele, teils sehr zeitaufwendige förderrechtliche und vergaberechtliche Vorgaben berücksichtigt und umgesetzt werden, bevor es zum tatsächlichen Ausbau kommen kann. Das hat insbesondere damit zu tun, dass der geförderte Glasfaserausbau eine Ausnahme zu dem u.a. europäischen Gebot darstellt, dass die öffentliche Hand grundsätzlich nicht in den freien Wettbewerb (hier durch Subventionen) eingreifen darf. Damit diese Ausnahme greifen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Gleichzeitig gibt es Landesvorgaben, welche die Voraussetzungen des wirtschaftlichen Handelns von Kommunen regeln. 

Da der geförderte Ausbau nur nachrangig, also nur dort stattfinden darf, wo die freie Wirtschaft nicht tätig wird (wo liegt ein sogenanntes Marktversagen vor), muss vor der eigentlichen Netzplanung zunächst erst einmal in aufwendigen Verfahren herausgefunden werden, welche Haushalte überhaupt förderrechtlich ausgebaut werden dürfen.

Der eigenwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikationsbranche wird nicht gefördert und unterliegt daher auch nicht den entsprechenden Förderregularien. Die freie Wirtschaft kann sich aussuchen, wo sie ausbauen möchte und muss eine gleichberechtigte digitale Teilhabe aller in Deutschland Lebenden nicht berücksichtigen. Insofern liegt es auf der Hand, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau schneller voranschreitet. 

Ja, da bei einem DSL-Anschluss ab dem Hauptverteiler bzw. den Kabelverzweigern mittels Kupferkabeln (Telefonkabel) elektrische Signale zur Datenübermittlung genutzt werden. Dabei sind die Bedarfsstellen (Haushalte) in Reihe geschaltet und teilen sich das Kupferkabel. Je nach Kabelstrecke und Nutzeranzahl vermindert sich die Datenrate/ Geschwindigkeit. Es handelt sich hierbei um ein Shared Medium.

Bei einem modernen Glasfasernetz hingegen werden die Daten mittels optischer Signale (Licht) übertragen. Die übermittelbare Datenrate ist um ein Vielfaches höher als bei elektrischen Signalen. Zudem ist jede Bedarfsstelle einzeln an das Netz angeschlossen. Die Leitung muss mit niemandem geteilt werden. Die Datenrate/ Geschwindigkeit nimmt im Gegensatz zu Kupferkabeln so sehr viel geringer ab, dass dieses kaum messbar ist.   

Mittels Glasfaser können zukunftssicher hohe Bandbreiten bei einer geringeren Störungsanfälligkeit gegenüber herkömmlichen Anschlüssen gewährleistet werden. Damit ist der wachsende Bandbreitenbedarf sicher abgedeckt, wie zum Beispiel 

  • Streaming
  • Homeoffice
  • Smart Home
  • usw.

Außerdem handelt es sich bei FTTB/ FTTH-Netzen nicht um ein Shared Medium.

Der Landkreis Celle errichtet ein Glasfasernetz in den bisher als unterversorgt geltenden Gebieten im Landkreis Celle. Ein Gebiet ist unterversorgt, wenn dort aktuell durch keinen privaten Anbieter eine Geschwindigkeit von 200 Mbit/S bereitgestellt wird oder ein hierfür erforderlicher Ausbau nicht angekündigt worden ist. Für diese Ermittlung wurden die Telekommunikationsunternehmen in einem sogenannten Markterkundungsverfahren hinsichtlich Versorgung und Ausbau befragt. Die Ergebnisse sind für den Landkreis Celle bindend und wurden für die Abgrenzung genutzt. Die theoretische Versorgung mit 200 Mbit/S ist aktuell rechtlich ausreichend. Es kommt also leider nicht darauf an, ob tatsächlich 200 Mbit/S erreicht werden.

Die koaxialen (TV-) Kabel von Vodafone Kabel Deutschland werden auch für die Bereitstellung von Internet genutzt. Anders als bei den DSL-Kupferkabeln können über diese Kabel bereits heute schon Geschwindigkeiten von 400 bis 500 Mbit/S erreicht werden. Dadurch wird die 200 Mbit/S Mindestvoraussetzung der Aufgreifschwelle überschritten und man gilt als versorgt. Mit der Aufrüstung auf den DOCSIS 3.1 Standard werden über die Koaxialkabel Geschwindigkeiten von bis zu 1 Gbit/S erreicht. Nach bisheriger Ansicht der Bundesregierung erfüllen diese Kabel somit die Gigabitfähigkeit und können voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht durch einen geförderten Glasfaserausbau abgelöst werden.

Für die Abgrenzung des Ausbaugebietes ist nach den aktuellen Richtlinien die durch die privaten Anbieter gemeldete theoretische Versorgung mit mind. 200 Mbit/S maßgebend. In der Realität weichen die tatsächlich erreichten Datenraten oftmals aufgrund vielfacher Faktoren von der theoretischen Versorgung ab. Einige Faktoren sind bspw. die Entfernung zum nächsten Kabelverzweiger, die verwendete Technik im Kabelverzweiger oder die Anzahl an Nutzern, welche gleichzeitig im Internet surfen.

Sowie die Planungen so weit vorangeschritten sind, dass für einzelne Gebiete Bauzeitplanungen vorliegen, können Sie diese in der Sachstandsanzeige des jeweiligen Ausbaugebietes einsehen.

Die Verwendung eines bereits bestehenden Leerrohres kann nicht pauschal zugesagt werden. Vielmehr muss im Rahmen der Bauarbeiten durch das Tiefbauunternehmen und den Netzplaner die Möglichkeit zur Verwendung bestehender Leerrohre im Einzelfall geprüft werden. Einen guten Hinweis auf die Verwendungsmöglichkeit bilden die in der nächsten Frage aufgeführten Anforderungen an Leerrohre.

Zur Kostenreduzierung der Hauseigentümer möchte der Landkreis Celle die Verwendung von Leerrohren der Hauseigentümer ermöglichen. Wenn Sie ein Leerrohr extra für den Glasfaseranschluss im Vorfeld verlegen wollen, beachten Sie bitte die hier abrufbaren Anforderungen an Leerrohre.

Ein Anschluss auf eigene Kosten an das Glasfasernetzes des Landkreises ist leider nicht möglich. Die erforderlichen Kapazitäten werden nur für das Ausbaugebiet geplant und ausgebaut. Weitere Anschlüsse außerhalb dieses Gebietes erforderten andere Kapazitätsplanungen, welche förderrechtlich und beihilferechtlich nicht möglich sind.

Melden Sie Ihren Bedarf beim Landkreis Celle. Der Landkreis Celle ist bemüht, im gesamten Kreisgebiet den Ausbau mit Glasfasernetzen voranzutreiben. In Bereichen außerhalb des eigenen Ausbaugebietes darf der Landkreis Celle aktuell keine Anschlüsse vornehmen. Deshalb tritt er dort aktiv als Vermittler zu den privaten Anbietern auf, um eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen zu realisieren. Hierbei hilft jede Interessenbekundung für einen Glasfaseranschluss. Vorzugsweise sollten Interessenbekundungen des gesamten Ortes durch Unterschriftenlisten gebündelt werden.

Der einfachste Weg, zu prüfen, ob Sie im Ausbaugebiet des Glasfaserprojektes liegen, ist die Adressprüfung über die hiesige Verfügbarkeitsabfrage.

 

Der Landkreis Celle darf als Öffentliche Hand nur dort in den freien Markt eingreifen, wo ein Marktversagen vorliegt. Das bedeutet, der Landkreis Celle darf nur dort ausbauen, wo private Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich keinen Breitbandanschluss ausgebaut haben oder diesen nicht ausbauen wollen. Die Versorgungsschwelle für Breitband liegt für dieses Projekt bei 200 Mbit/S. Der Landkreis Celle darf also nur in Gebieten bauen, in welchen kein privates Telekommunikationsunternehmen eine Versorgung von mindestens 200 Mbit/S bereitstellt oder bereitstellen will. Diese Gebiete wurden in einem Markterkundungsverfahren im Sommer 2023 ermittelt. Hierzu wurden Telekommunikationsunternehmen befragt, welche Gebiete sie mit mindestens 200 Mbit/S versorgen und welche Gebiete sie in naher Zukunft noch erschließen wollen.

Aus förderrechtlichen Gründen muss sich der Landkreis Celle zwingend an das Ergebnis dieser Abfrage halten. Das führt dazu, dass die theoretische Versorgungsleistung der Telekommunikationsunternehmen für den Landkreis Celle bindend ist. Ein mit mindestens 200 Mbit/S versorgt gemeldetes Gebiet darf vom Landkreis auch dann nicht ausgebaut werden, wenn die tatsächliche Bandbreite geringer ist.

Die Telekommunikationsunternehmen sind nicht an ihre Ausbaubekundungen gebunden. Das bedeutet, dass Gebiete, welche nach Aussage der Unternehmen nicht in naher Zukunft ausgebaut werden und dadurch in das Ausbaugebiet des Landkreises Celle fallen, nachträglich doch von den Unternehmen ausgebaut werden dürfen. Durch diesen nachträglichen privatwirtschaftlichen Ausbau liegen nun auch Gebiete im Ausbaugebiet des Landkreises Celle, welche mit mehr als 200 Mbit/S versorgt sind. Aufgrund des Grundsatzes des freien Wettbewerbs und dem Nachrangigkeitsgebot des geförderten Glasfaserausbaus ist dieses Vorgehen rechtlich zulässig.

In den als versorgt geltenden Gebieten („Schwarze Flecken“) tritt der Landkreis Celle aktiv zwischen den Einwohnern und den Telekommunikationsunternehmen als Vermittler auf. Der Landkreis Celle setzt sich dafür ein, in den Schwarzen Flecken einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch Private zu erreichen und den gesamten Landkreis Celle mit Glasfaserinfrastruktur zu versorgen.